Hinweis: Arbeitsstand. Farbig markierte Einträge beschreiben Dienste, die noch nicht eingebaut sind; sie werden erst nach einer Einwilligung gesetzt, und die Markierung entfällt, sobald sie tatsächlich laufen.
Nachfolgend steht die gespeicherte Entscheidung. Sie lässt sich jederzeit ändern oder vollständig widerrufen; der Widerruf wirkt für die Zukunft und lässt die Rechtmäßigkeit der bis dahin erfolgten Verarbeitung unberührt (Art. 7 Abs. 3 DSGVO).
Es liegt noch keine Entscheidung vor.
Ein Cookie ist eine kleine Textdatei, die eine Website auf dem Endgerät ablegt und beim nächsten Aufruf wieder ausliest. Daneben steht der lokale Speicher des Browsers, der technisch anders funktioniert, rechtlich aber gleich behandelt wird: Beides ist eine Speicherung auf dem Endgerät und bedarf nach § 25 TDDDG einer Einwilligung, soweit sie nicht für den ausdrücklich gewünschten Dienst unbedingt erforderlich ist.
Ohne Einwilligung wird nichts geladen und nichts gesetzt, was nicht unbedingt erforderlich ist. Das gilt für Skripte, Zählpixel und Werbe-Cookies gleichermaßen. Wird „Nur notwendige“ gewählt oder gar keine Entscheidung getroffen, bleibt es bei den beiden Einträgen im folgenden Abschnitt.
Diese beiden Einträge sind für den Betrieb erforderlich und daher einwilligungsfrei (§ 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG). Sie werden nicht an uns übertragen und nicht ausgewertet.
Beide Einträge lassen sich durch Löschen der Websitedaten im Browser entfernen. Danach erfolgt die Abfrage erneut.
Noch nicht aktiv.
Zweck ist die Auswertung, welche Seiten aufgerufen werden und an welcher Stelle der Konfigurator abgebrochen wird. Die Speicherdauer der Daten bei Google beträgt 14 Monate.
Noch nicht aktiv.
In beiden Fällen werden Daten auch an die Muttergesellschaften in den USA übermittelt. Die Grundlagen dafür sind in Abschnitt 11 der Datenschutzerklärung dargestellt.
Nicht zum Einsatz kommen: eingebettete Karten von Google oder Mapbox, Google Fonts und andere externe Schrift-Dienste, YouTube- und Vimeo-Videos, reCAPTCHA, Social-Media-Plugins und Affiliate-Netzwerke. Der Kartenhintergrund wird auf unserem eigenen Server erzeugt, die Schriftdateien liegen ebenfalls dort.
Hochgeladene Routen werden an keinen dieser Dienste übermittelt. Sie werden im Browser des Nutzers gelesen; an uns übermittelt wird erst mit einer Bestellung, und dann nur, was zur Herstellung erforderlich ist. Nach 90 Tagen erfolgt die Löschung.
Nach Art. 7 Abs. 1 DSGVO ist nachzuweisen, dass und worin eingewilligt wurde. Dazu wird die Entscheidung zusätzlich auf unserem Server gespeichert: die zufällige Kennung, der Zeitpunkt, die Fassung des Banners und der Umfang der Erlaubnis.
Nicht gespeichert werden dabei IP-Adresse, Browserkennung und Herkunftsseite. Aus dem Nachweis allein ist eine Bestimmung der Person daher nicht möglich; die Zuordnung erfolgt ausschließlich über die Kennung im Browser. Die Einträge werden bis zu drei Jahre nach einem Widerruf aufbewahrt, entsprechend der Frist, in der Ansprüche geltend gemacht werden können.
Anfragen richten Sie bitte an hello@venuevo.com. Die vollständige Darstellung mit allen Rechtsgrundlagen enthält die Datenschutzerklärung.
Stand: 10. August 2026