Ziel ist eine Website, die unabhängig vom Eingabegerät bedienbar ist: mit der Maus, ausschließlich über die Tastatur, mit einem Screenreader oder mit starker Vergrößerung. Als Maßstab dienen die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) in der Fassung 2.1, Konformitätsstufe AA.
Dieser Maßstab wird derzeit nicht in allen Teilen erreicht. Die folgenden Abschnitte benennen deshalb sowohl die vorhandenen Funktionen als auch die bekannten Einschränkungen. Eine pauschale Zusage der Barrierefreiheit unterbleibt, solange keine externe Prüfung vorliegt.
Vorgesehen sind, in dieser Reihenfolge: die Ergänzung einer Sprungmarke zum Hauptinhalt, ein vollständiger Durchgang durch den Konfigurator mit Screenreader sowie anschließend eine externe Prüfung gegen die WCAG 2.1 AA. Diese Erklärung wird fortgeschrieben, sobald sich der Stand ändert; maßgeblich ist das Datum am Ende der Seite.
Hinweise auf Barrieren sind ausdrücklich erwünscht. Wenden Sie sich bitte an hello@venuevo.com. Hilfreich, aber nicht erforderlich sind Angaben zur betroffenen Seite sowie zu Browser, Betriebssystem und verwendetem Hilfsmittel. Eine Antwort erfolgt in der Regel innerhalb weniger Werktage.
Alternativer Weg zur Bestellung: Solange die oben genannte Einschränkung des Konfigurators besteht, kann die Gestaltung auch schriftlich beauftragt werden. Dazu genügt die Übersendung der GPX-Datei an die genannte Adresse zusammen mit den gewünschten Angaben. Die Konfiguration wird dann eingerichtet, als Vorschau übersandt und beschrieben. Es entstehen dadurch keine zusätzlichen Kosten.
Grundlage der Website sind HTML, CSS und JavaScript. Sie ist für die Verwendung mit aktuellen Fassungen der Browser Chrome, Firefox, Safari und Edge ausgelegt, auf Desktop-Systemen wie auf Mobilgeräten. Ohne aktiviertes JavaScript bleiben die Inhaltsseiten lesbar; der Konfigurator ist dann nicht nutzbar, da die Kartendarstellung im Browser berechnet wird.
Geprüft wurde bisher intern mit Tastaturbedienung und Systemvergrößerung. Eigene Testergebnisse mit Screenreadern (VoiceOver, NVDA, JAWS, TalkBack) liegen nicht vor.
Für den elektronischen Geschäftsverkehr gilt seit dem 28. Juni 2025 das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Unabhängig von dessen Reichweite im Einzelfall wird die Umsetzung an der WCAG 2.1 AA ausgerichtet.
Bei dieser Erklärung handelt es sich um eine freiwillige Auskunft über den aktuellen Stand. Sie ersetzt keine Erklärung zur Barrierefreiheit nach § 12b BGG; diese Vorschrift richtet sich an öffentliche Stellen.
Stand: 10. August 2026